Für
jeden Neubau ist ein Fundamenterder gemäß DIN 18 015 Teil 1
vorzusehen.
Der
Fundamenterder kann als Erder für die Blitzschutzanlage, die
Antennenanlage und die Fernmeldeanlage herangezogen werden und wird besonders
für den Potenzialausgleich verwendet und gestaltet diesen
wirksamer.