Lexikon

 

Farbmetrik

die Lehre von den Maßbeziehungen zwischen den Farben. In der Farbvalenzmetrik (niedere Farbmetrik) gilt nur das Gleichheitsurteil des Auges; hier werden die Farbmerkmale durch verschiedene Maßsysteme (Farbsysteme) erfasst, die u. a. in Farbenkarten (Farbatlanten) dargestellt sind (z. B. Mansell, Ostwald, DIN 6164). Das Normvalenzsystem beschreibt eine Farbe (Farbvalenz) als Summe dreier Mischungswerte, der Normfarbwerte X, Y, Z (DIN 5033); häufig werden auch die Normfarbwertanteile x und y angegeben, wobei
[x = X/(X + Y + Z ), y = Y/(X + Y + Z )]
gilt. Bei der grafischen Darstellung der Farbart in der zweidimensionalen Farbtafel dienen x, y als rechtwinklige Koordinaten der Farborte. Bei dreidimensionaler Darstellung werden Farbvalenzen durch Ortsvektoren (Farbvektoren) wiedergegeben und bauen so den Farbenraum auf; hierin grenzt der Farbkörper das körperliche Gebilde ab, in dem alle Körperfarben ihren Ort haben. In der höheren Farbmetrik (Farbempfindungsmetrik) wird der Farbreiz in Beziehung zur Farbwahrnehmung gesetzt.