
Farbmetrik die Lehre von den
Maßbeziehungen zwischen den Farben. In der Farbvalenzmetrik (niedere
Farbmetrik) gilt nur das Gleichheitsurteil des Auges; hier werden die
Farbmerkmale durch verschiedene Maßsysteme (Farbsysteme) erfasst,
die u. a. in Farbenkarten (Farbatlanten) dargestellt sind (z. B. Mansell,
Ostwald, DIN 6164). Das Normvalenzsystem beschreibt eine Farbe
(Farbvalenz) als Summe dreier Mischungswerte, der Normfarbwerte X, Y, Z
(DIN 5033); häufig werden auch die Normfarbwertanteile x und y
angegeben, wobei [x = X/(X + Y + Z ), y = Y/(X + Y + Z )] gilt. Bei der
grafischen Darstellung der Farbart in der zweidimensionalen Farbtafel
dienen x, y als rechtwinklige Koordinaten der Farborte. Bei dreidimensionaler
Darstellung werden Farbvalenzen durch Ortsvektoren (Farbvektoren) wiedergegeben
und bauen so den Farbenraum auf; hierin grenzt der
Farbkörper das körperliche Gebilde ab, in dem alle
Körperfarben ihren Ort haben. In der höheren Farbmetrik
(Farbempfindungsmetrik) wird der Farbreiz in Beziehung zur Farbwahrnehmung
gesetzt.
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