Lexikon

 

Farbenlehre


die Wissenschaft von der Farbe, im naturwissenschaftlichen Sinn von der Farbe als physiologisch-optische Erscheinung. Sie basiert somit auf Erkenntnissen aus Physik, Biologie, Physiologie und Psychologie. Teilgebiete sind u. a. die Lehre vom Farbensehen und die Farbmetrik; Farbenlehre ist auch die Lehre vom Sinneserlebnis Farbe und seinen Wirkungen, wozu Fragen der Farbästhetik, des Farbklimas und der Farbenharmonie gehören.
Goethes »Farbenlehre« (1810) nimmt eine Sonderstellung ein; sie behandelt v. a. die Physiologie und die psychologische Wirkung der Farben und vertritt im Gegensatz zu Newton die Einheitlichkeit des weißen Lichts.

Diese Farbenscheiben stammen aus Goethes Farbenlehre. Die Farbscheibchen der zweiten und dritten Zeile sahen für die beiden Studenten, an denen Goethe die Farbenblindheit entdeckte, genauso aus wie die jeweils darüber liegenden. Goethe glaubte, den beiden fehle die Blauempfindung. Blaublindheit ist allerdings sehr selten. Heute weiß man, dass Goethes Probanden rotblind waren. Das konnte beinahe 200 Jahre später an einem Urenkel des einen Probanden mit modernen Methoden bewiesen werden. Dieser 88-jährige Herr hatte das Gen durch die weibliche Linie geerbt.